Der vzbv fordert Nachbesserungen bei der geplanten Modernisierung des Verbraucherrechts. Anlass ist eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Im Wettbewerbsrecht geht es vor allem um die Einführung eines neuen Schadensersatzanspruchs für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Irreführung und Täuschung.
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